Software-Anwendungen der marcos software GmbH | Ausschließlich B2B
Hinweis: Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe, die jeweils Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Software-Anwendungen ausschließlich und nur für Kunden, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (Unternehmer, § 14 BGB) durch marcos software GmbH, Geschäftsführer: Marc Costea, Fritz-Schaeffer-Strasse 1, 53113 Bonn, Deutschland, UStIdNr: DE308977661, HRB 22554 AG Bonn (im Folgenden kurz "marcos software").
1.2 Entgegenstehende und/oder abweichende Bedingungen des Kunden erlangen nur dann Geltung, wenn marcos software ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen von marcos software gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2.1 Alle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.
2.2 marcos software ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.
3.1 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Testlizenzen etc., behält marcos software sich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, marcos software erteilt dazu dem Kunden die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit marcos software ein Angebot des Bestellers nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich an marcos software zurückzusenden.
4.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Möglichkeit, Software-Anwendungen von marcos software zu nutzen.
4.2 Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung je nach vom Kunden gewählten Vertragstyp.
4.3 Technische Supportleistungen (Erweiterungen und Änderungen, Installation weiterer Module, Plugins, etc.) sind, soweit nicht anders angegeben, nicht im Leistungsumfang enthalten. Diese werden auf Wunsch gegen gesonderte Vereinbarung erbracht und nach der dann jeweils gültigen Preisliste von marcos software (auf Nachfrage ersichtlich) vergütet.
5.1 Soweit "unicorn" Vorlagen und Textvorschläge enthält, etwa für die Anbieterkennzeichnung, eine Widerrufsbelehrung o. Ä., obliegt deren Prüfung auf die Tauglichkeit für den konkreten Fall und insbesondere die Rechtsmäßigkeit ihres Einsatzes dem Kunden.
6.1 Störungen bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde marcos software unverzüglich anzeigen.
6.2 Der Kunde erhält für die Nutzung von Software-Angeboten von marcos software einen zeitlich eingeschränkt gültigen Lizenzschlüssel, bzw. eine zeitlich eingeschränkt gültige Lizenzdatei und ggf. Zugangsdaten. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für Schäden, die aus einer unberechtigten Verwendung der Zugangsdaten oder des Lizenzschlüssels, bzw. der Lizenzdatei resultieren. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten, der Lizenzschlüssel und/oder die Lizenzdatei bekannt sind, hat er marcos software hiervon unverzüglich zu informieren.
6.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übergabe von Daten unter Verwendung von "unicorn" an die vom Kunden gewünschte Verkaufsplattform(en) die Erreichbarkeit der Schnittstellen dieser Plattform voraussetzt. Diese liegt außerhalb des Einflussbereiches von marcos software. Es obliegt daher dem Kunden sich zu vergewissern, ob ausgesandte Daten von der gewählten Verkaufsplattform ordnungsgemäß entgegengenommen wurden.
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, hinsichtlich der über Software-Anwendungen von marcos software übergebenen Inhalte alle anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass in der Regel die Vorschriften des Telemediengesetzes anwendbar sein werden. Bei der Veröffentlichung von Verkaufsangeboten wird dem Kunden insbesondere eine Pflicht zur Anbringung einer Anbieterkennzeichnung treffen, bei Geschäften mit Kunden über bestimmte Waren die Einräumung eines Widerrufs- oder Rückgaberechts. Je nach Plattform besteht keine Möglichkeit diese Angaben über die Software-Anwendungen von marcos software zu übergeben. In diesem Fall sind alle rechtlich benötigten Kennzeichnungen, Einräumungen, Rechte, Garantien, etc. von Kunden eigenständig und eigenverantwortlich bei der jeweiligen Plattform zu hinterlegen.
7.2 Der Kunde darf nur solche Inhalte (Texte, Bilder, Tonaufzeichnungen, Videos, sonstige Multimedia-Inhalte) und Äußerungen über Software-Anwendungen von marcos software übergeben für die er die erforderlichen Rechte innehat, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte. Inhalte dürfen keinen belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalt haben oder rechtswidrig sein. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornografischen, obszönen, herabsetzenden, rassistischen oder sittenwidrigen Inhalte einzustellen.
7.3 marcos software ist berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass gegen die vorstehenden Punkte verstoßen wurde.
7.4 marcos software ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden zu überprüfen.
8.1 marcos software behält sich vor, von Zeit zu Zeit neue Dienste oder neue Funktionen zu bestehenden Diensten im öffentlichen Beta-Test zu erproben. Dies wird marcos software entsprechend kenntlich machen. Es steht marcos software frei, einzelnen oder allen Kunden den Zugang zum Beta-Test zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, ist die Teilnahme und Nutzung dieser neuen Dienste und/oder Funktionen im Beta-Test kostenlos.
8.2 marcos software kann und wird weder die ständige Verfügbarkeit noch die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der neuen Dienste oder Funktionen im Beta-Test oder der durch diese übermittelten Daten gewährleisten.
8.3 marcos software behält sich insbesondere das Recht vor, die entsprechenden neuen Dienste oder Funktionen ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung einzustellen, zu modifizieren, in Umfang und Leistung zu erweitern oder einzuschränken oder sie nach Abschluss der Testphase kostenpflichtig anzubieten.
9.1 Alle Preise sind Netto-Preise in Euro exklusiv der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
9.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort ab Rechnungsdatum fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt marcos software vorbehalten.
9.4 Im Falle einer Rücklastschrift ohne Verschulden von marcos software wird für die marcos software entstandenen Kosten dem Kunden gegenüber ein Entgelt von 4,00 EUR berechnet. Dieses Entgelt wird ohne Umsatzsteuer erhoben, da es sich um einen nicht steuerbaren Leistungsaustausch handelt.
9.5 marcos software ist berechtigt, die Vergütung für die angebotenen Leistungen zweimal jährlich mit Ankündigungsfrist von mindestens einem (1) Monat zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn der Kunde der Anpassung der Vergütung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird marcos software den Kunden in der Änderungsmitteilung hinweisen.
9.6 marcos software ist berechtigt, im Verzugsfall betreffend der Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, insbesondere die Nutzbarkeit von Software-Anwendungen von marcos software auszusetzen.
10.1 Für die zeitweilige Überlassung und Nutzung von Software gilt ergänzend der bei Vertragsschluss einbezogene oder später wirksam vereinbarte Lizenzvertrag von marcos software. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Lizenzvertrag gehen die spezielleren Bestimmungen des Lizenzvertrags vor.
10.2 Die Vertragsdauer, die ordentliche und außerordentliche Kündigung sowie Upgrades, Downgrades und sonstige Verringerungen des gebuchten Leistungsumfangs richten sich nach Ziff. 3 des Lizenzvertrags. Insbesondere gilt die dort geregelte ordentliche Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ende eines Kalenderquartals auch für Downgrades, Abbestellungen und Verringerungen einzelner Lizenzbestandteile oder sonstiger kostenpflichtiger Leistungs- oder Nutzungseinheiten, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Mit Wirksamwerden eines Upgrades beginnt für den gesamten Lizenzvertrag eine neue Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr; zugleich beginnen die Fristen für ordentliche Kündigungen und Downgrades neu. Ordentliche Kündigungen und Downgradeerklärungen sind ausschließlich in Textform per Brief oder E-Mail abzugeben; Erklärungen über das Kundenbackend sind ausgeschlossen. Für jede vom Kunden veranlasste Tarifänderung gilt zusätzlich Ziff. 10.3.
10.3 Jede vom Kunden veranlasste Änderung des gebuchten Tarifs oder des gebuchten Leistungsumfangs, insbesondere ein Upgrade oder Downgrade, setzt voraus, dass der Kunde zugleich die im Zeitpunkt seiner Tarifwechselerklärung aktuellen Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von marcos software und des Lizenzvertrags ausdrücklich akzeptiert. Die jeweils aktuellen Fassungen werden dem Kunden vor Abgabe seiner Zustimmung zum Abruf und zur Speicherung bereitgestellt. Bei einer Buchung über das Kundenbackend ist die Zustimmung durch eine gesonderte Bestätigung abzugeben. Bei einer Erklärung per Brief oder E-Mail ist die Zustimmung ausdrücklich in die Erklärung aufzunehmen. Mit Wirksamwerden der Tarifänderung werden die akzeptierten Fassungen für das gesamte Vertragsverhältnis ab diesem Zeitpunkt maßgeblich; eine rückwirkende Geltung ist ausgeschlossen. Ohne die ausdrückliche Zustimmung bleibt der bisherige Tarif einschließlich der bislang maßgeblichen Vertragsfassungen unverändert bestehen und die beantragte Tarifänderung wird nicht wirksam. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
11.1 Ein Widerruf und/oder eine Rückgabe ist ausgeschlossen.
12.1 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
12.2 Beabsichtigt der Kunde die Übertragung seiner vertraglichen Rechte auf eine andere natürliche oder juristische Person, bedarf er hierfür der Zustimmung von marcos software. Hierzu muss vorher ein Antrag sowohl vom bisherigen Kunden als auch vom neuen Vertragspartner vorliegen, der von beiden eigenhändig unterschrieben wurde und uns vorgelegt wurde. Die Übersendung per Fax ist nicht ausreichend.
12.3 marcos software ist zur Einschaltung von Subunternehmern und zur Übertragung einzelner Pflichten aus diesem Vertrag oder des Gesamtvertrages auf Dritte berechtigt.
12.4 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Soweit eine Änderung ausschließlich erforderlich ist, um zwingende gesetzliche Vorgaben oder höchstrichterliche Rechtsprechung umzusetzen, eine durch die Unwirksamkeit einer Bestimmung entstandene Vertragslücke zu schließen oder redaktionelle Unklarheiten zu beseitigen, und das vertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung hierdurch nicht zum Nachteil des Kunden verändert wird, wird die Änderung Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. marcos software wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf den Anlass und Inhalt der Änderung, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Änderungen der wesentlichen Hauptleistungspflichten, des vereinbarten Leistungsumfangs, der Mindestvertragslaufzeit, der ordentlichen Kündigungsfrist oder der Bedingungen für Downgrades und sonstige Leistungsreduzierungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform; Schweigen gilt insoweit nicht als Zustimmung. Gleiches gilt für eine Änderung der Vergütung, soweit nicht aufgrund einer gesondert und wirksam vereinbarten Preisanpassungsregelung etwas anderes gilt. Widerspricht der Kunde einer Änderung, gelten die bisherigen Bestimmungen fort. Die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsrechte beider Parteien bleiben unberührt. Eine im Zusammenhang mit einer Tarifänderung nach Ziff. 10.3 ausdrücklich erklärte Zustimmung gilt als ausdrückliche Zustimmung im Sinne dieser Ziffer.
12.5 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
12.6 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Geschäftssitz von marcos software, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. marcos software ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
12.7 Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 25. Maerz 2026